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  • AutorenbildFlorian Krumböck

Sterbehilfe, Corona-Bonus, Sommerschule uvm.: Die Themen aus dem Bundesrat

Kurz vor Weihnachten hat sich der Bundesrat noch mit zahlreichen Gesetzesmaterien aus den unterschiedlichsten Bereichen beschäftigt. Dazu zählt etwa die Neuregelung in Sachen Sterbehilfe, die Bahnausbau-Pläne, der Beschluss der Sommerschule, Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld oder auch die Fortführung der Möglichkeit für Gemeinden, Verwaltung und Bundesregierung, Beschlüsse per Videokonferenz fassen zu können. Hier eine Übersicht:


Parlamentsdirektion / Zinner

Sterbehilfe: Regeln sichern Würde am Lebensende

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben. Deshalb wurde eine Neuordnung der Regeln für die Sterbehilfe notwendig - sonst wäre es zu einer generellen Straffreiheit gekommen. Dieser Neuregelung hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.


Wichtigste Punkte dabei: Die sterbewillige Person muss volljährig und entscheidungsfähig sein und an einer unheilbaren bzw. schweren Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes leiden. Außerdem müssen die Entscheidungsfähigkeit und -freiheit zweifelsfrei gegeben sein. Die kontrollierte Abgabe eines tödlichen Präparats soll bei Vorliegen einer wirksamen Sterbeverfügung durch Apotheken erfolgen und ist an das Sterbeverfügungsregister zu melden. Niemand soll aber zur Mitwirkung am Suizid gezwungen werden, daher wird die Freiwilligkeit für alle Beteiligten abgesichert. Zudem ist auch ein verwaltungsstrafrechtliches Werbeverbot für die gesamte Thematik vorgesehen.


Corona-Bonus & Steuererleichterungen fürs Homeoffice

Der Bundesrat gab mehrheitlich grünes Licht für einen Nationalratsbeschluss, der zahlreiche Steueranpassungen beinhaltet, von der Absetzbarkeit von Essengutscheinen im Homeoffice bis hin zur Steuerbefreiung für außerordentliche Zuwendungen an PflegerInnen. Weiters sind mit den Änderungen für die Arbeitsplatzpauschale Steuererleichterungen für das Homeoffice geplant.


Zudem wird Bedacht auf die Krisenbewältigungsmaßnahmen in der Vorweihnachtszeit genommen. So werden Weihnachtsgutscheine bis 365 € auch dieses Jahr steuerfrei und SV-beitragsfrei gestellt, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde. Außerdem wird die Pendlerpauschale auch während des Lockdowns zugestanden und Schutzmasken bleiben von der Umsatzsteuer befreit. Coronabedingte Bonuszahlungen und Zulagen werden - wie schon im Kalenderjahr 2020 - bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gestellt.


Betriebliche PCR-Tests künftig auch außerhalb des Betriebs möglich

Zusätzlich zur Impfstrategie wurde bereits in den letzten Monaten an der Implementierung einer Teststrategie gearbeitet. Gleichzeitig mit der Verlängerung der entsprechenden Förderung wird auch die Möglichkeit geschaffen, PCR-Tests im Rahmen der Teststrategie des Unternehmens auch außerhalb der Betriebsräumlichkeiten durchzuführen.

Unterstützung bei Energiekosten & für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit

Alle Personen, die im November und Dezember 2021 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder 32 Tage Krankengeld bezogen haben, erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro um die Teuerung bei Energiekosten abzufedern. Weitere 22 Millionen Euro werden für Haushalte, die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen sowie 7 Millionen Euro für Studienbeihilfebeziehende jeweils für eine einmalige Zuwendung in Höhe von 150 Euro wurden ebenfalls beschlossen. Haushalte von Ausgleichszulagenbeziehenden erhalten diese Einmalzahlung ebenfalls.


Gleichzeitig mit der Verlängerung der Möglichkeit zur Kurzarbeit bis Ende März 2022 wurde auch ein Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 Euro für jene Personen geschaffen, die im Dezember 2021 und vorher seit März 2020 mindestens 10 Monate in Kurzarbeit waren.


Sommerschule künftig jedes Jahr

Mit Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS wird die Sommerschule zur Regel und künftig jährlich stattfinden. Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen können damit freiwillig die letzten beiden Ferienwochen nutzen, um sich auf das kommende Schuljahr mit projekt- und themenzentriertem Unterricht vorzubereiten. Mit der Normalisierung der Sommerschule sollen maximal 40 Unterrichtseinheiten in den letzten beiden Wochen der Sommerferien stattfinden.


Digitale Grundbildung als neues Schulfach

Digitale Grundbildung wird mit dem Beschluss des Parlaments von einer verbindlichen Übung zu einem regulären Schulfach. Das bedeutet: zukünftig gibt es auch Noten in diesem Fach. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird Digitale Grundbildung in den ersten drei Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule auf dem Stundenplan stehen, ab 2023/24 dann in der ganzen Unterstufe bzw. Mittelschule. Pro Schulstufe soll fix eine Wochenstunde für Digitale Grundbildung zur Verfügung stehen.


Unterstützung am Arbeitsmarkt für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Zukünftig stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung, um erwerbsfähige Menschen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Arbeits- und Sozialminister können hiermit etwa Pilotprojekte unterstützen, die den Zugang zu den Leistungen unterschiedlicher Institutionen (wie Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Sozialministeriumservice, diverse Landeseinrichtungen wie Familienberatungsstellen oder Betreuungseinrichtungen, Bildungsdirektionen oder Sozialhilfeträger) erleichtern sollen.


Gemeinden können Videokonferenzen fortführen

Auf breiter Basis wurde heute im Bundesrat die Verlängerung der Möglichkeit für Gemeinden, die Bundesregierung sowie die Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Entscheidungen im Wege von Videokonferenzen zu fassen, beschlossen. Gleiches gilt auch für auch für Gerichte sowie Versammlungen von Gesellschaften und Vereinen


Leichter zur Ladestation im Wohnbau

Damit Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zukünftig leichter eine Ladevorrichtung für ein Elektro-Fahrzeug anbringen können, sieht die Novelle vor, dass hierfür nicht mehr die aktive Zustimmung aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer benötigt wird. Diese müssen aber über die geplante Änderung mit der Möglichkeit des Widerspruch verständigt werden.


Diese Regelung über eine "Zustimmungsfiktion" soll auch bei anderen, genau definierten, begünstigungswürdigen Änderungen zum Tragen kommen. Dazu zählen die Anbringung von Photovoltaik- und Solaranlagen (insbesondere bei Reihenhäusern relevant), barrierefreie Ausgestaltungen, Beschattungsvorrichtungen und der Einbau einbruchsicherer Türen. Um den einzelnen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern die Verständigung zu erleichtern, wird zudem eine Auskunftspflicht der VerwalterInnen über die Namen und die Zustellanschriften der MiteigentümerInnen eingeführt.


Stärkung der Verhandlungsposition von Landwirten

Landwirtschaftliche Erzeuger sowie gewerbliche Produzentinnen und Produzenten werden in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittel-Lieferkette gestärkt. Ab März 2022 soll beim Landwirtschaftsministerium eine Erstanlaufstelle zur Schaffung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden.


Darüber hinaus werden Verbote unlauterer Handelspraktiken definiert: Zu den Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen, zählen demnach mit bestimmten Fristen etwa Themen wie Zahlungsverzug oder kurzfristige Stornierungen verderblicher Lebensmittel. Zudem werden Handelspraktiken definiert, die zwar verboten sind, es sei denn, diese sind zuvor "klar und eindeutig" in der Liefervereinbarung oder in einer Folgevereinbarung zwischen LieferantIn und KäuferIn vereinbart worden. Dazu zählen unter anderem Themen wie Zahlungen für nicht verkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die an den Lieferanten oder die Lieferantin zurückgehen.


Europa und Australien rücken näher zusammen

Einstimmig stimmte der Bundesrat auch dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien zu, worin der Rahmen für eine verstärkte Partnerschaft, ein neues Klima und den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsströme geschaffen wird. Konkret wird durch das Vertragswerk der Umfang der Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen einschließlich Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen oder Terrorismusbekämpfung sowie die Förderung von Frieden und Sicherheit auf der Welt erweitert. Zudem eröffnet das Abkommen Kooperationsmöglichkeiten für erleichterte bilaterale Handels- und Investitionsströme sowie den Abbau technischer Handelshemmnisse.

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