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Hochwasser 2024: Neue Unterstützung für Betroffene

  • Autorenbild: Florian Krumböck
    Florian Krumböck
  • 14. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Die massiven Hochwasserereignisse im September 2024 haben auch in St. Pölten Spuren hinterlassen. Viele Haushalte waren betroffen – manche so stark, dass der eigene Wohnraum vorübergehend unbewohnbar wurde. Für genau solche Fälle startet nun eine zusätzliche finanzielle Unterstützung: die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums für Privathaushalte.


Diese Zuwendung ergänzt die bereits bestehenden Hilfen aus dem Katastrophenfonds und kann ab sofort beantragt werden.


Wer kann die Unterstützung beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen in Österreich, deren Hauptwohnsitz im Zeitraum von 12. bis 17. September 2024 von einer unwetterbedingten Überflutung des Wohnraums betroffen war. Wichtig ist: Der Schaden muss im eigentlichen Wohnbereich entstanden sein – Kellerräume oder Nebengebäude sind nicht umfasst – und beim Katastrophenfonds gemeldet worden sein.


Bei der Hochwasserzuwendung handelt es sich um keine Förderung. Die Zuwendung kann zusätzlich zu Versicherungsleistungen und zur Katastrophenhilfe bezogen werden. Sollten die durch das Hochwasserereignis entstandenen Kosten dadurch bereits zu 100 % gedeckt worden sein, darf kein Antrag für diese Hochwasserzuwendung eingebracht werden.



Welche Hilfe wird angeboten?

Es gibt zwei Formen der Unterstützung:

  • Wohnraumerhaltung: Pauschale Unterstützung in Höhe von 2.200 Euro pro Haushalt für Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Trocknung oder Estricharbeiten im Wohnraum am Hauptwohnsitz.

  • Wohnraumbeschaffung: Erstattung der tatsächlichen Kosten für ein Ersatzquartier (z. B. Mietwohnung, Hotel, Ferienwohnung) bis zu maximal 3.500 Euro pro Haushalt.


Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung erfolgt online über www.hochwasserzuwendung.at und ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln (insgesamt 40 Mio. Euro) bis 30. Juni 2025 möglich.


Wichtig: Wenn sowohl Wohnraumerhaltung als auch Wohnraumbeschaffung beantragt werden sollen, sind zwei getrennte Online-Anträge notwendig.


Falls die Online-Beantragung nicht möglich ist, hilft das Serviceteam der Hochwasserzuwendung unter +43 1 / 31 6 31-727 weiter.


Diese Dokumente werden benötigt:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Auszug aus dem Zentralen Melderegister

  • Nachweis der Betroffenheit des Wohnraums

  • Schadenserhebungsprotokoll der Gemeinde


Für St. Pölten: Wer ein Schadenserhebungsprotokoll benötigt, kann dieses per E-Mail an schadenskommission@st-poelten.gv.at anfordern – allerdings nur mit jener E-Mail-Adresse, die beim Schaden aufgenommen wurde. Alternativ ist eine persönliche Abholung im Rathaus nach telefonischer Terminvereinbarung über das Bürgerservice (+43 2742 333-0) möglich.


Zusätzlich für Wohnraumbeschaffung:

  • Saldierte Rechnung(en) oder

  • Mietvertrag mit Zahlungsnachweisen

  • Unterfertigte Abschlusserklärung


Weitere Informationen

Die Abwicklung übernimmt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) im Auftrag des Sozialministeriums. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes (LWA-G). Es handelt sich um eine freiwillige Leistung – ein Rechtsanspruch besteht nicht.

📞 KPC-Hotline: +43 1 / 31 6 31-727📧 E-Mail: hochwasserzuwendung@kommunalkredit.at


Weitere Informationen auch auf der Seite des Sozialministeriums: Serviceportal BMASGK

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