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AutorenbildFlorian Krumböck

Bundesrat ebnet Weg für besseren Verbraucherschutz

In der Sommersitzung des Bundesrats wurden die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Einkauf weiter gestärkt. „Insgesamt werden fünf Gesetze geändert, die wichtige Bereiche des Online-Handels regeln. Wir sorgen damit für mehr Transparenz und damit eine Stärkung der Position der Konsumentinnen und Konsumenten“, erklärt Bundesrat Florian Krumböck.



Ein wichtiger Punkt ist etwa die Pflicht zur Kennzeichnung, wenn Preise auf Basis automatisierter Entscheidungen personalisiert wurden. „Was kompliziert klingt, bringt Verbraucherinnen und Verbraucher heute oft zu Verzweifeln. Bei der Suche nach Angeboten, etwa für den Sommerurlaub mit der Familie, kommen auf unterschiedlichen Geräten oder für unterschiedliche Familienmitglieder heraus. Das passiert zum Beispiel auf Basis, weil jemand ein mit einem teureren Handy sucht oder schon teurere Produkte gekauft hat. Solche Praktiken werden in Zukunft transparent“, führt Krumböck aus.


Offener kommuniziert werden muss auch, wie Rankings oder Rabattaktionen zustande kommen. „Kundinnen und Kunden sollen besser verstehen, wie diese Preisgestaltung und die Vorschläge zustande kommen“, so der Bundesrat.


Schutz vor Fake-Bewertungen

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Gesetzesänderungen ist auch der Schutz vor Fake-Bewertungen auf Online-Plattformen, wie Krumböck informiert: „Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, welche die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben. Es wird auch zum Verbotstatbestand, die Behauptung aufzustellen, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, ohne dies zu prüfen. Ebenso wir die Abgabe gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen bzw. Erteilung des Auftrags, gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen abzugeben zu einem Verbotstatbestand im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.“


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